Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Loopgate Solutions GmbH, Hagener Str. 24b, 82418 Murnau am Staffelsee (nachfolgend „LOOPGATE") und ihren Kunden über die Lieferung von Hardware, die Überlassung von Software, die Erbringung von Installations-, Wartungs- und Supportleistungen sowie sonstige Dienstleistungen.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LOOPGATE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote von LOOPGATE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Konfigurationen und Preisangaben aus dem Online-Konfigurator stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Kalkulationsgrundlage.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von LOOPGATE oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich der dort referenzierten Leistungsbeschreibung maßgeblich.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Hardware: LOOPGATE liefert Zutrittssysteme, Kioskterminals, Speedgates, Drehsperren, RFID-Leser, Schließfachsysteme und zugehörige Komponenten gemäß der vereinbarten Spezifikation.

(2) Software: Die LOOPGATE-ONE-Plattform wird als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereitgestellt und/oder lokal auf Systemen des Kunden installiert. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Modul- und Leistungsbeschreibung.

(3) Dienstleistungen: Installation, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und Support werden nur erbracht, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.

(4) Technische Änderungen, die den Vertragszweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind (insbesondere Produktverbesserungen), bleiben vorbehalten.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager, zuzüglich Verpackung, Transport und ggf. Transportversicherung, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Hardware-Lieferungen: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 40 % bei Lieferbereitschaft, 10 % nach Inbetriebnahme. Laufende SaaS- und Wartungsentgelte werden monatlich bzw. jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 BGB).

(4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von LOOPGATE schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung und vollständiger Klärung aller technischen Fragen.

(2) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über (bei vereinbarter Montage: mit Abschluss der Inbetriebnahme).

(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie von LOOPGATE nicht zu vertretende Liefer- und Leistungsverzögerungen bei Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist angemessen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von LOOPGATE.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen übliche Risiken zu versichern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig; Zugriffe Dritter sind LOOPGATE unverzüglich anzuzeigen.

§ 7 Montage, Inbetriebnahme und Mitwirkungspflichten

(1) Ist Montage oder Inbetriebnahme vereinbart, stellt der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig die baulichen, elektrischen und netzwerktechnischen Voraussetzungen gemäß den Installationsanforderungen von LOOPGATE bereit (insbesondere Fundamente, Kabelwege, Stromanschlüsse, Internetanbindung).

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten von LOOPGATE; hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) trägt der Kunde.

(3) Die Inbetriebnahme gilt als erfolgt, wenn das System die vereinbarten wesentlichen Funktionen erfüllt und dies in einem Abnahmeprotokoll festgehalten wurde oder der Kunde das System produktiv nutzt.

§ 8 Software-Nutzungsrechte (SaaS und Lizenzen)

(1) LOOPGATE räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die LOOPGATE-ONE-Software für eigene betriebliche Zwecke am vereinbarten Standort bzw. für die vereinbarte Anzahl von Standorten zu nutzen.

(2) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder Weitergabe der Software an Dritte ist — soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG) — unzulässig.

(3) LOOPGATE ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, sofern der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang erhalten bleibt.

(4) Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm eingebrachten Daten. LOOPGATE räumt sich kein über die Vertragsdurchführung hinausgehendes Nutzungsrecht an Kundendaten ein; anonymisierte Auswertungen zur Produktverbesserung bleiben zulässig.

§ 9 Verfügbarkeit, Support und Wartung

(1) LOOPGATE bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der SaaS-Dienste. Konkrete Verfügbarkeitszusagen, Reaktionszeiten und Supportzeiten ergeben sich ausschließlich aus einem gesondert vereinbarten Service-Level-Agreement (SLA) bzw. Wartungsvertrag.

(2) Geplante Wartungsfenster werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Betriebszeiten des Kunden durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.

§ 10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Hardware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere bei Vorsatz, Arglist oder Personenschäden) entgegenstehen.

(2) Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Werktagen schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).

(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet LOOPGATE nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäßer Verwendung, eigenmächtigen Eingriffen, fehlerhafter Umgebung (Strom, Netzwerk, Baugrund) oder normaler Abnutzung (Verschleißteile) beruhen.

§ 11 Haftung

(1) LOOPGATE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemieteter Software (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung (SaaS / Wartung)

(1) SaaS- und Wartungsverträge haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Vertragsende stellt LOOPGATE dem Kunden seine Daten auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format zur Verfügung; danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Soweit LOOPGATE personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Loopgate Solutions GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026 — Loopgate Solutions GmbH, Murnau am Staffelsee